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OLG Hamm (3 U 200/93) | Datum: 02.03.1994
Dem Kl. steht über die vom LG zuerkannten 200.- DM hinaus ein Anspruch auf Ersatz weiterer Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu. Daß der Kl. nach dem Unfall ein Ersatzfahrzeug angemietet hat, ist zwischen [...]